Als Brandschutzdienstleister an Ihrer Seite

Brandschutz

Wir möchten gemeinsam mit Ihnen wichtige und sinnvolle Präventivmaßnahmen ergreifen. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.

Sie sollten jedoch nicht außer Acht lassen, dass ein externer Brandschutzbeauftragter mit seiner Erfahrung effizienter arbeitet. Insbesondere beim Umgang mit Behörden arbeiten wir routinierter und somit effektiver und tragen dazu bei, Ihre Kosten zu senken.

Unsere Leistungen für Ihre Sicherheit.

Brandschutz für Ihr Unternehmen

Für Ihre Sicherheit!

Brandschutzpläne

Brandschutz für Ihr Unternehmen
Feuerwehrpläne, auch Feuerwehreinsatzpläne genannt, werden teilweise in Baugenehmigungsverfahren von Feuerwehren gefordert und sind nach DIN 14095 erstellt.

Feuerwehreinsatzpläne stellen der Feuerwehr im Einsatz die Örtlichkeiten besser dar. In diesen Plänen sind alle wichtigen feuerwehrrelavanten Dinge, wie besondere Gefahren, Feuerwehrzufahrten, Lage der Brandmeldezentrale, Gefahrstoffe, Feuerwehraufzug, Löschwasserentnahme, Rettungsfenster, Rettungswege, Rauch- und Wärmeabzug, Bedieneinrichtungen, Löschwassereinspeisung, Löschwasserrückhalteeinrichtungen, Gebäudefunkanlage usw. eingezeichnet. So kann die Feuerwehr ihren Einsatz schneller und wirkungsvoller durchführen.

Feuerwehrlaufkarten dienen als Wegweiser für die Feuerwehr von der Brandmeldezentrale bis hin zum auslösenden Melder. Auch bei den Laufkarten ist in der Regel eine Abstimmung mit der Feuerwehr erforderlich.

Flucht- und Rettungspläne liefern u. a. den Nutzern von Gebäuden mit unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung und/oder einer hohen Anzahl an ortsunkundigen Personen (Besuchern) wichtige Informationen über das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. bei einem Brand).

Sie geben Aufschluss über den Verlauf und die Lage von Flucht- und Rettungswegen, Erste-Hilfe- und Brandbekämpfungseinrichtungen sowie den Standort des Betrachters.

Flucht- und Rettungspläne werden in der Regel an strategischen Stellen des Fluchtweges bzw. Stellen mit erhöhtem Personenaufkommen wie Eingangsbereichen, vor Treppen oder Aufzugsanlagen oder angebracht.

Die Größe der Pläne ist in der Regel DIN-A3, richtet sich jedoch nach der Erkennungsweite der Betrachter. Unsere Pläne entsprechen stets dem aktuellen Stand der Technik und erfüllen die Anforderungen nach der „Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 sowie der DIN ISO 23601“.

Der Verantwortungsbereich eines Arbeitgebers umfasst den Schutz der beschäftigten Arbeitnehmer sowie der vorhandenen Sachgüter. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es u.a. einer Brandschutzordnung bzw. einer auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittenen Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten bei Bränden.

Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C.

Teil A – Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall ist als Aushang vorgesehen und richtet sich an alle Personen (Beschäftigte, Besucher) die sich in einer baulichen Anlage befinden. Teil A umfasst Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall, wie zum besonnenen Verhalten, zur Brandmeldung, zur Räumung und zur Brandbekämpfung.

Teil B – Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Entsprechend dem Teil B werden die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen geschult. Dieser umfasst Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, der Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, der Brandmeldung und Räumung sowie der Brandbekämpfung.

Teil C – Brandverhütung für Personen mit besonderen Aufgaben während dem Notfall. Teil C umfasst die Brandverhütung, den Alarmplan, Sicherungsmaßnahmen für Personen, Umwelt, Tiere und Sachwerte, Löschmaßnahmen, die Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr sowie die Nachsorge.

Wir von Metallbau Markert erstellen die Brandschutzordnung nach DIN 14096 und passen diese an die vorkommenden Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen an.

Als professioneller Dienstleister in der Region Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Rhein-Main, Fulda, Schweinfurt und Würzburg bieten wir Ihnen alle nötigen Leistungen, um behördliche Vorgaben und brandschutztechnische Auflagen für Ihr Unternehmen, Projekt oder Objekt zu erfüllen. Alle Leistungen werden bei der Projektdurchführung mit Hilfe von modernsten IT-Systemen erstellt und können dadurch jederzeit archiviert, aktualisiert und erweitert werden.

Durch übersichtliche und lagerichtige Pläne finden Ihre Mitarbeiter, Besucher und die Feuerwehr im Ernstfall schnell den richtigen Weg. Unsere Pläne enthalten klare Verhaltensanweisungen für den Ernstfall. Alle Rettungseinrichtungen wie z. B. Wandhydranten, Löschwasserentnahmestellen, Feuerlöscher und Fluchtwege werden schnell erkannt und gefunden.

Unsere Pläne entsprechen den aktuellen Vorschriften (DIN ISO 23601:2010-12):

  • Kennzeichnung des aktuellen Standortes

  • lagerichtige Grundrissdarstellung

  • Darstellung aller relevanten Flucht- und Rettungswege

  • Übersichtsplan mit Lage des Objektes und Kennzeichnung des Sammelplatzes

  • Löschwasserentnahmestellen

  • Kennzeichnung aller Brandschutz- und Rettungseinrichtungen

Brandschutz für Ihr Unternehmen

Für Ihre Sicherheit

Unsere

Dienst-leistungen

als zertifiziertes Unternehmen zur Abnahme von Feststellanlagen können wir Ihre Feststellanlagen abnehmen und die erforderliche Dokumentation durchführen. Feststellanlagen müssen regelmäßig überprüft werden. Im Intervall von einem Monat bis hin zur jährlichen Überprüfung können wir dies für Sie übernehmen. Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie in digitaler Ausführung den Prüfbericht.

Eine Brandschutzbegehung umfasst die regelmäßige Überprüfung von Maßnahmen im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz innerhalb einer Arbeitsstätte. Sie ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes. Neben wöchentlichen Kontrollgängen durch den Betrieb sollten Sicherheits- oder Brandschutzbeauftragter mindestens einmal jährlich eine große Brandschutzbegehung durchführen.

Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Brandschutz ist unabhängig von Art und Größe des Betriebes im eigenen Interesse Chefsache. Daher raten wir Ihnen eine jährliche Begehung eines externen Brandschutzbeauftragten der nicht „betriebs blind“ ist, durchzuführen.

Die Brandschutztüren-Wartung ist essentiell, damit diese speziellen Türen stets voll funktionsfähig bleiben.

Brandschutztüren verhindern die schnelle Rauchentwicklung und  Ausbreitung des Feuers. Bei uns können Sie Brandschutztore und Branschutztüren bestellen. Wir kümmern uns um die Montage und Wartung.

Setzen Sie bei der Brandschutztüren-Wartung auf einen professionellen und fachkundigen Betrieb.

Als professioneller Dienstleister bieten wir Ihnen alle nötigen Leistungen, um behördliche und brandschutztechnische Auflagen für Ihr Projekt bzw. Objekt zu erfüllen. Wir kontrollieren Ihre Fluchtwegpläne, Rettungswegpläne und Feuerwehrlaufkarten. Die Verhaltensanweisungen für den Ernstfall werden geprüft und ggf. angepasst.

Der Brandschutzbeauftragte hat im Betrieb eine entscheidende Funktion:

Brandschutzbeauftragte benötigen daher eine fundierte Ausbildung, um ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden.

Er unterstützt den Arbeitgeber in Brandschutzfragen, kontrolliert die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilt Brandgefährdungen.

  • Erkennen und vermeiden von Explosions- und Brandgefahren
  • Organisatorische und personelle Brandschutzmaßnahmen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr, Versicherten und Sachverständigen
  • Aufstellung von Alarmplänen, Sicherheitsplänen und Brandbekämpfungsplänen
  • Schulung und Unterweisung von Personal
  • Brandschutzgutachten analysieren

Metallbau-Markert übernimmt die Pflege und Wartung Ihrer Feuerlöschgeräte. Sie können unabhängig voneinander Feuerlöscher bei uns kaufen oder bereits vorhandene von uns sachkundig und sorgfältig warten lassen.

Gerade bei kleinen Entstehungsbränden ist es elementar, das Feuer schnell und unkompliziert zu bekämpfen.

In allen öffentlichen sowie privaten Bereichen sind deshalb Feuerlöscher vorgeschrieben, die im Ernstfall Leben retten können.

Als Fachunternehmen und Partner von Brandschutztüren und -tore können wir Ihre beschädigten Türen und Tore reparieren und ggf. mit originalen Ersatzteilen des jeweiligen Herstellers austauschen.

Durch eine Rauchwärmeabzugsanlage sind Sie, Ihr Zuhause oder Ihr Betrieb im Brandfall geschützt.

Eine Rauchwärmeabzugsanlage (RWA Anlage) benötigt regelmäßige Wartung, um einwandfrei funktionieren zu können.

Egal über welche RWA Anlage Sie verfügen – elektrisch, pneumatisch oder pyrotechnisch – wir kennen uns mit all diesen Anlagen aus und erledigen die RWA Anlagen Wartung sorgfältig und professionell.

Zu der passenden Rauchwärmeabzugsanlage beraten wir Sie fachkundig und ausführlich.

Unter einer Räumungsübung versteht man eine Übung zur Evakuierung eines Gebäudes oder eines Gebiets von Menschen. Arbeitgeber sind verpflichtet sicherzustellen, dass im Gefahrenfall die Gebäude schnell geräumt werden können.

Arbeitgeber sind verpflichtet Ihre Mitarbeiter über den Inhalt der Flucht- und Rettungspläne sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig in verständlicher Form vorzugsweise mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Begehung der Fluchtwege zu informieren. Bei einer Räumungsübung wird der Ernstfall simuliert und überprüft ob dies gelingt.

Wir schulen Sie und / oder Ihr Team als Brandschutzhelfer.

Gerne kommen wir dazu in Ihren Betrieb der Regionen Rhein-Main, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen, Fulda, Schweinfurt oder Würzburg.

In der Schulung lernen Sie:

  • den fachlichen Umgang mit Feuerlöschgeräten
  • Gefahrensituationen schnell zu erkennen
  • Löschmittel im Ernstfall richtig einzusetzen
  • Wir passen die Schulung auf Ihr Unternehmen und den Gegebenheiten vor Ort an und gehen mit den Teilnehmern in Ihrem Unternehmen alle relevanten Brandschutzmaßnahmen ab und erklären Ihnen den Umgang mit diesen.

Hier werden Trocken-, Trocken-Nass- und Nasssteigleitungen unterschieden. Jede Leitungsform muss jährlich durch einen Sachkundigen geprüft und anschließend dokumentiert werden.

Oft muss das in Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr erfolgen. Gerne Übernehmen wir auch hier für Sie die Koordination und Abstimmung.

Unter-/ Oberflurhydranten müssen alle 12 Monate geprüft werden. Hier werden Durchflussleistung, Druck und generelle Funktion überprüft. In diesem Zug führen wir auch die Spülung der Leitung mit durch. Anschließend wird es im Prüfbericht dokumentiert und digital an Sie übergeben.

Wandhydranten sind in Gebäuden fest installiert und dienen der Löschwasserentnahme.

Sie können in Wandschränken, Einbauschränken, Nischen oder verdeckten Ecken untergebracht werden. Die Schlauchlängen müssen so bemessen werden, dass im Brandfall auch der entfernteste Bereich erreicht werden kann.

Zudem ist es möglich, Wandhydranten mit weiteren Brandbekämpfungsanlagen zu kombinieren, beispielsweise mit Feuerlöschern, Brandmeldeanlagen oder Zumischern. Sie werden meist über eine unter Druck stehende Steigleitung mit Löschmittel versorgt.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine sorgfältige und fachgerechte Planung unerlässlich.

Melden Sie sich bei uns.
Wir beraten Sie gerne!